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   LSG Bayern, 23.06.2005 - L 14 R 4011/03   

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https://dejure.org/2005,23473
LSG Bayern, 23.06.2005 - L 14 R 4011/03 (https://dejure.org/2005,23473)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.06.2005 - L 14 R 4011/03 (https://dejure.org/2005,23473)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - L 14 R 4011/03 (https://dejure.org/2005,23473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit; Anforderungen an eine wesentliche Einschränkung der Gehfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung; Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht allein anhand der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2005 - L 14 R 4011/03
    Wer aber nur in einem begrenzten Teilbereich Tätigkeiten einer Fachangestellten verrichtet, ist im Rentenversicherungsrecht nicht als Fachangestellte einzustufen (BSG vom 11.07.1985 - 5b RJ 88/84 in SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Daneben ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit der Bürohilfskraft nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte, wenn überhaupt, dann nur zu einem untergeordneten Anteil aus der Arbeit an PC-Tastaturen besteht (siehe etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2008, L 3 R 382/08; LSG Bayern, Urteil vom 23.06.2005, L 14 R 4011/03 Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de) und im Übrigen die in Unternehmen auf der einfachen Büroebene zur Verfügung gestellte Software anwenderfreundlich und einfach zu bedienen ist und durch Lernprogramme schnell beherrscht werden kann (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008, L 1 R 2/07).
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